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CATERING AGB der GHOSTKITCHEN EVENT CATERING UG (haftungsbeschränkt)
1. Vertragsabschluss
Alle Catering Angebote der GHOSTKITCHEN EVENT CATERING sind verbindlich bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum. Mit der Bestellung stimmt der Kunde dem Angebot zu, welches die GHOSTKITCHEN EVENT CATERING durch Leistungserbringung annimmt. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
2. Geltungsbereich
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der GHOSTKITCHEN EVENT CATERING erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich mit diesen einverstanden erklären.
3. Datenschutz/ Datenspeicherung
Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, sind die besonderen Datenschutzhinweise gemäß Artikeln 13, 14 und 21 DSGVO einsehbar. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten unserer Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis. Alle personenbezogen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
4. Preise
Gegenüber gewerblich tätigen Kunden / Unternehmern sind alle Preise zzgl. Der gesetzlichen MwSt. zu verstehen. Vereinbarte Bruttopreise gegenüber nicht gewerblich tätigen natürlichen Personen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
Es gilt der zum Datum der Rechnungsstellung gültige MwSt Satz.
5. Bestellung & Leistungsumfang
Die vom Kunden jeweils mitgeteilte Produktauswahl, Produktmenge sowie weitere vereinbarte Leistungen werden hiermit endgültig und damit vertraglich bindend vereinbart. Diese Vereinbarung bestimmt unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Eine nachträgliche Änderung ändert unseren Leistungsumfang und den Preis. Eine solche Änderung ist nur dann möglich, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen. Die Anmietung von Zelt, Bestuhlung, Geschirr, der Bedarf an Servicepersonal oder umfangreiche und besonders Aufwendige Bestellung mit Sonderwünschen, bitten wir in Ihrem Interesse so frühzeitig als möglich aufzugeben.
6. Lieferung
Für die Lieferung erhebt die GHOSTKITCHEN EVENT CATERING Gebühren, abhängig vom Lieferumfang und Distanz. Sie erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können Montag bis Sonntag realisiert werden. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Gelingt uns dies im Einzelfall aus verkehrstechnischen oder wetterabhängigen Gründen nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu. Besonderheiten die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, Märkte, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle) sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich die GHOSTKITCHEN EVENT CATERING zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.
7. Gefahrtragung und Gewährleistung
7.1 Soweit in den Fällen der Lieferung der durch uns hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrübergang auf den Vertragspartner maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
7.2 Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt, Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die GHOSTKITCHEN EVENT CATERING nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der GHOSTKITCHEN EVENT CATERING.
7.3 Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.
8. Zahlung
Mit der Auftragserteilung, spätestens aber 30 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung, können wir 50% der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Die restliche Summe wird mit der Schlussrechnung bis 7 Tage vor der Veranstaltung unter Berücksichtigung der finalen Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Nachberechnungen von Teilnehmern, Mehrstunden, Extraaufwänden und Verlusten können bis 14 Tage nach dem Event erfolgen.
9. Stornierung, Nichtabholung & Unzustellbarkeit
9.1 Rücktritt / Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigem Grundes möglich.
9.2 Wird ein Vertrag vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder von einer der Vertragsparteien aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gekündigt oder anderweitig storniert, werden wir folgende Stornierungskosten berechnen um unseren Aufwand/Kosten zu decken:
KLEINE EVENTS BIS 1.000€
15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vertragssumme
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme
5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Vertragssumme
MITTELGROSSE EVENTS BIS 5.000€
30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vertragssumme
15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Vertragssumme
GROßE EVENTS AB 5.000€
90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vertragssumme
30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme
15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Vertragssumme
Aufträge, die am selben Tag storniert werden, müssen wir mit 100 % der Kosten berechnen.
9.3 Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.
9.4 Das Recht des Auftraggebers zum Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unberührt.
10. Bruch & Verlust
Mit Ausnahme der Speisen und Getränke erfolgt die Überlassung weiteren Equipments (z.B. Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar) nur zeitweise. Soweit nicht durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgeholfen verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Bruch und Schwund sind der GHOSTKITCHEN EVENT CATERING nach dem Neuwert zu ersetzen.
11. Austauschrecht
Die GHOSTKITCHEN EVENT CATERING ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die im Angebot aufgeführten Produkte gegen gleichwertige auszutauschen, sofern die ursprünglichen Zutaten nicht verfügbar sind, die Ware mindestens gleichwertig ist, der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht und der Austausch zumutbar ist.
Schlussbestimmungen
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand München.
13. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen